1939 - 1945


Der „Polizei-Sport“, das Mitteilungsblatt des PSV, bietet in seiner Ausgabe vom Juni 1939 schöne und billige Sommerfahrten ins Allgäu nach Balderschwang an. „Die Kosten betragen wieder 60,- RM und umschließen die Omnibusfahrt Frankfurt a. M. – Balderschwang und zurück, 14 Tage Unterkunft und volle, abwechslungsreiche Verpflegung, wie man sie bei uns nun schon gewöhnt ist. Nebenkosten entstehen nicht!“ Es ist nicht überliefert, ob überhaupt eine der Fahrten, die bis zum Oktober 1939 angeboten wurden, durchgeführt werden konnten.

Es kam, wie es kommen musste. Der stetige Aufstieg des PSV wurde mit dem Ausbruch des 2. Weltkrieges je unterbrochen. Die Folge war wie in fast allen Sportvereinen die gleiche. Der Sport- und Spielbetrieb musste eingestellt werden. Die Sportler wurden Soldaten oder hatten andere Aufgaben zu erfüllen.

Nach und nach wurde der Sport vom Naziregime „total gleichgeschaltet“. Im RMBliB 1941, Nr. 45 las man folgende Veröffentlichung:
Sportgemeinschaften der Ordnungspol.

RdErl. d. RF SSuChdDtPol. im RMdI. v. 27.10.1941 – O-Kdo I Sp 3 Nr. 184/41
(1) Die Pol.-Sportvereine führen künftig die Bezeichnung „Sportgemeinschaften der Ordnungspolizei“ (SpGO.).

(2) Die örtliche Presse ist durch die beteiligten Pol.-Verwalter in entsprechender Form zu unterrichten. Für den internen Betrieb der SpGO. können die vorhandenen Briefbogen, Briefstempel usw. bis zum Aufbrauch benutzt werden.

(3) Die mit Genehmigung des Reichssportführers aufgestellten Einheitssatzungen für die SpGO. sind in der Zeitschrift „Deutscher Polizeisport“ (jetzt: „Sport der Ordnungspolizei“) Nr. 14/15 v. 10.7.1941 bekanntgegeben. Der Reichsführer hat die Bekanntgabe an die Bereichsführer des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen veranlaßt. In dem RdErl. v. 12.4.1937 (RMBliV. S. 629) ist in der Anl. im Abschn. II die Ziff. 3 zu streichen.

(4) Nach Ziff. 3 der unter Abs. 3 angegebenen Satzungen sind die Führer der SpGO. durch den Chef der Ordnungspol. zu bestätigen.

(5) Die Bestätigung erfolgt künftig durch die Bekanntgabe der Namen und Dienstgrade des Gemeinschaftsführers und der Geschäftsstelle der Gemeinschaft im RMBliV.

(6) Als Führer der SpGO. werden bestätigt:StandortGeschäftstelleFührerDienstgrad1234WiesbadenPol.-Präs., Friedrichstr. 25StumpfMajor der Schutzpol.

Daraufhin schrieb „Der Polizeipräsident in Wiesbaden“ am 25. September 1941 folgenden Brief:
An das Amtsgericht – Abt. Vereinsregister – in Wiesbaden, Wilhelmstraße

Auf Anordnung des Sachbearbeiters für Polizeisport beim Hauptamt Ordnungspolizei im Reichsministerium des Innern in Berlin-Spandau führt der Polizei-Sportverein Wiesbaden ab sofort den Namen
„Sportgemeinschaft Ordnungspolizei Wiesbaden“.

Zum Führer der Sportgemeinschaft Ordnungspolizei in Wiesbaden (Sp.G.O.) habe ich den Kommandeur der Schutzpolizei, Major der Schutzpolizei Stumpf, bestellt.
Ich bitte, die Sportgemeinschaft unter der vorgenannten Bezeichnung in das Vereinsregister eintragen zu wollen. Die Satzungen der Sportgemeinschaft Ordnungspolizei Wiesbaden füge ich in zweifacher Ausfertigung bei. Die Gebühren der Eintragung bitte ich der Sportgemeinschaft Ordnungspolizei Wiesbaden, hier, Polizeipräsidium, Friedrichstr. 25, nach erfolgter Eintragung aufzugeben. Beglaubigte Abschrift des Versammlungsprotokolls ist ebenfalls beigefügt.

Es folgen die Unterschriften:
Polizeipräsident Frhr. von Gablenz und Polizeimajor Stumpf.


Bevor dieser Antrag gestellt werden konnte, fand eine „sogenannte Mitgliederversammlung“ statt und es wurde eine „Niederschrift über die am 24. September 1941 in der Polizei-Kaserne Wiesbaden-Biebrich stattgefundene ordentliche Mitgliederversammlung der Sportgemeinschaft Ordnungspolizei Wiesbaden“ gefertigt.Beginn:20.00 Uhr.Tagesordnung:Bekanntgabe der vom Sachbearbeiter für Polizeisport beim Hauptamt Ordnungspolizei im Reichsministerium des Innern für die Sportgemeinschaften der Ordnungspolizei herausgegebenen Richtlinien.
1.) Bestellung des Gemeinschaftsführers,
2.) Annahme der vom Reichssportführer genehmigten Sat- zung,
3.) Verschiedenes.Anwesend:Der Vorstand (Major d.Schp. S t u m p f, Pol.-Rat Kirchner, Hauptwachtmeister d.Schp. Schulz, Meister d. Schp. Bendinger, Rev.- Leutnant d.Schp. Grund).
Mitglieder (103 aktive Schutzpolizeibeamte, 21 Pol.-Reservisten, 4 Pol.-Verwaltungsbeamte, 2 Beamte der Kripo, 3 Angehörige der Feuerschutzpolizei).Um 20.00 Uhr eröffnete der Gemeinschaftsführer, Major d.Schp. Stumpf, die Versammlung und begrüßte die erschienenen Mitglieder.

Zum Gedenken der für die Zukunft Großdeutschlands gefallenen Angehörigen der Schutzpolizei Wiesbaden erhoben sich die Anwesenden von ihren Plätzen.
Der Gemeinschaftsführer gab sodann den Grund der Einberufung der Versammlung bekannt, verlas die vom Sachbearbeiter für Polizeisport im RMdI. herausgegebenen Richtlinien über die künftige Führung der Sportgemeinschaften innerhalb der Ordnungspolizei. Er gab weiter bekannt, daß er vom höchsten Dienstvorgesetzten des Standortes Wiesbaden, Herrn Polizeipräsidenten, Freiherr von Gablenz, zum Führer der Sportgemeinschaft Ordnungspolizei Wiesbaden bestellt worden sei und durch Erlaß des Sachbearbeiters für Polizeisport beim Hauptamt Ordnungspolizei im RMdI. vom 11. September 1941 als solcher bestätigt wurde. Der Polizeisportverein Wiesbaden führt auf Anordnung des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei fortan die Bezeichnung
„Sportgemeinschaft Ordnungspolizei Wiesbaden“ und wird unter diesem Namen in das Vereinsregister des hiesigen Amtsgerichts eingetragen.

Im weiteren Verlauf der Versammlung wurden durch den 1. Schriftführer, Hauptwachtmeister d.Schp. Schulz, die für die Sportgemeinschaft herausgegebenen Satzungen verlesen, welche nach einstimmiger Annahme der Mitgliederversammlung ab sofort inkrafttretend, erklärt wurden.

Durch den auswärtigen Einsatz einer großen Zahl der Vereinsmitglieder mußte der gesamte Sportbetrieb innerhalb des Standortes Wiesbaden eingestellt werden, weshalb auch die Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis auf weiteres ruht.

Weiter führte der Gemeinschaftsführer aus, daß auch unser monatlich erscheinendes Mitteilungsblatt „Der Polizeisport“ auf Anordnung der Reichspressekammer nicht mehr herausgegeben werden darf, um Arbeitskräfte und Material für die zu erfüllenden kriegswichtigen Aufgaben freizumachen.

Zu Punkt Verschiedenes der Tagesordnung wurde der Versammlung bekanntgegeben, daß für die Dauer des Kriegszustandes die bisherige Zusammensetzung des Gemeinschaftsvorstandes- und -beirates bestehen bleibe.

Zum Schluß kommend, gab der Gemeinschaftsführer der Hoffnung Ausdruck, daß der Zeitpunkt des siegreichen Kriegsendes nicht mehr fern sein möge und der Sportbetrieb innerhalb unserer Gemeinschaft dann in noch größerem Umfange einsetzen wird, um unser einstmals gestecktes Ziel, an die Stelle der führenden Sportgemeinschaften unseres Heimatgaues aufzurücken, zu erreichen.

Allen Anwesenden dankte Major d.Schp. Stumpf für ihr Erscheinen und schloß um 21.30 Uhr mit einem „damaliger Gruß“ die Versammlung.
Der Gemeinschaftsführer:Der 1. Schriftführer:gez. Stumpf gez. SchulzMajor und Kommandeur d.Schp.Hauptwachtmeister d.Schp.


Die Gleichschaltung und der „Einmannbetrieb“ wird durch die „Nachweisung zu den Vereinsregisterakten V.R. 42“ festgestellt.

Der Kriegsausbruch 1939 und die nächsten beiden Jahre lassen sich in keiner Weise mit der hochgehenden, begeisterten Stimmung des 1. Weltkrieges vergleichen. Die inzwischen hochentwickelte Kunst der Propaganda und die Skrupellosigkeit in der Anwendung aller für zweckmäßig gehaltenen Mittel vermochte es nicht, Kriegsbegeisterung zu erzeugen. So begierig die Nachrichten von dem schnellen Vordringen in Polen aufgenommen wurden, so verhalten und ernst war doch die Grundstimmung der Bevölkerung, worüber alle Einspannung in den Macht- und Gedankenbereich der Partei nicht hinwegtäuschen konnte. Das war auch verständlich. Gesellschaftliche und die sportlichen Aktivitäten wurden sehr stark reduziert. Von Anfang des Krieges an kamen täglich die Meldungen über gefallene Soldaten. Das Leben in Wiesbaden erlahmte nach und nach.

Der Anfang des Jahres 1945 brachte den Todeskampf des zum Untergang verurteilten Unrechtssystems. In der Nacht vom 2. zum 3. Februar ging in der Zeit von 23.30 Uhr bis 00.30 Uhr der schwerste Großangriff, den Wiesbaden erdulden musste, über der Stadt nieder. Ein Flächenbrand im Herzen der Stadt, es waren insgesamt 1045 Brände ausgebrochen, bot das schauerliche Bild größter Not und schwerer Zerstörungen.

Mitten in der Stadt ragten die Trümmer des so stolzen Rathauses empor. In nächster Nähe sah man die riesige Trümmerstätte des Lyzeums und des Polizeipräsidiums. Das Kavalierhaus war schwer verwüstet, der große Festsaal des Kurhauses lag in Trümmern. Die Brunnenkolonnade, die Theaterkolonnade und ein Teil des Staatstheaters waren zerstört.

Die Zeit blieb stehen; die Geschichte hielt inne.

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