1933 - 1939


Die Reichstagswahl am 5. März 1933 läutete ein neues Zeitalter, den Nationalsozialismus, ein. Das gesamte politische Geschehen wurde vereinheitlicht. Die bisher demokratische Polizei verlor ihren Status. Nicht nur das gesamte Leben in unserer Stadt, sondern auch der Sport, wurden zentralistisch von Berlin aus bestimmt und nationalsozialistischen Regeln unterworfen.

Im „Polizei-Sport-Nachrichten des Polizei-Sport-Vereins Wiesbaden e.V.“ vom März/April 1935, die mit dem Polizeistern und dem Hakenkreuz versehen sind, wird bekannt gegeben:

„Anordnungen des Sachbearbeiters für den deutschen Polizeisport im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern und beim Preußischen Ministerpräsidenten – Landespolizei.

Betr.: Deutsche Polizeisportvereine
Bezug: Erl. des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern vom 27.3.35 – III R L. 3 5590/7957/34 und des Preuß. Ministerpräsidenten – Landespolizei – vom 27.1.35.
Zur Sicherung einer steten und erfolgversprechenden Arbeit in den Polizeisportvereinen gelten bis auf weiteres folgende Bestimmungen:

1. Aufgabe und Arbeit des Polizeisportvereins.
Der PSV soll eine Pflegestätte echter deutscher Manneszucht u. Kameradschaft sein. In seiner Arbeit soll der freiwillige Sport im besten nationalsozialistischen Sinne als wertvolles Mittel zur Persönlichkeitsschulung und Charakterbildung voll ausgenutzt werden. Das Mitglied eines PSV. muss Sportsmann im besten Sinne des Wortes sein, zu dessen Haupttugenden vornehmlich Mut, Härte, Willensstärke, Kameradschaft und Ritterlichkeit gehören.
In jedem Standort darf nur ein Polizeisportverein bestehen, der den Namen ‘Polizei-Sportverein’ (PSV) X tragen muß. Dem Verein haben die Angehörigen aller Polizeisparten (nach freiwilliger Meldung) anzugehören. Innerhalb des PSV. können besondere Abteilungen nach Polizeisparten bestehen.
Der PSV. hat als Teil der deutschen Turn- und Sportbewegung hat seine Hauptarbeit nach den Richtlinien des Reichssportführers zu leisten und unterliegt wie jeder andere Sportverein den dort geltenden Bestimmungen. Da aber der Polizeisportverein auf Grund seines Namens von der Bevölkerung als eine Organisation der Polizei angesehen wird, nimmt er eine Sonderstellung ein. Diese legt dem PSV. und seinem Führer besondere Pflichten auf, die nur erfüllt werden können, wenn in der Vereinsarbeit die dienstlichen Belange in vollem Umfange gewahrt werden.

2. Einheitssatzungen des deutschen Reichsbundes für Leibesübungen.
Für die deutschen Polizeisportvereine haben die von dem deutschen Reichsbund für Leibesübungen bekanntgegebenen Einheitssatzungen Gültigkeit. Über die §§ 7 und 9 folgt Sonderbestimmung.

3. Zivilmitglieder in Polizeisportvereinen.
Mit Wirkung vom 1. April 1936 darf die Zahl der aktiven Zivilmitglieder (Männer und Frauen) 20 % des Gesamtmitgliederbestandes nicht überschreiten. Verkehrsmitglieder (ohne Wahlrecht) können in unbeschränkter Zahl aufgenommen werden. Ueber die Aufnahme der Zivilmitglieder entscheidet der Vereinsführer.

4. Polizeiabzeichen.
Die Mitglieder eines Polizeisportvereins, die der Polizei angehören, tragen ab 1.6.1935 bei allen öffentlichen Wettkämpfen und Vorführungen das ‘Polizeiabzeichen’ (Hoheitsabzeichen der deutschen Polizei mit dem jeweiligen Standortnamen des PSV.). Der Bezug der Abzeichen und die Tragebestimmungen werden durch den Sachbearbeiter für Polizeisport besonders geregelt.

5. Bezug der Zeitschrift ,Deutscher Polizeisport‘.
Da auf Grund der obigen Erlasse die notwendigen Bekanntmachungen des Sachbearbeiters für Polizeisport in der Zeitschrift ,Deutscher Polizeisport‘ veröffentlicht werden, haben die PSV. mit Wirkung vom 1. März die Zeitschrift in folgendem Umfang zu halten:

Auf jede Fachabteilung des PSV. 2 Exemplare.
Ueber die Einrichtung und Ausgestaltung der Vereins-Nachrichten folgen Bestimmungen auf Grund der gesetzlichen Vorschriften

„Damaliger Gruß“
gez. Rosenfeld, Major d. LP.
Sachbearbeiter für den deutschen Polizeisport.“


Trotz strenger Reglementierungen war der Sportsgeist im PSV ungebrochen. Nach dem mit 0:1 verlorenen Fußballspiel gegen Erbach schrieb der Führer der Fußballabteilung, Oberleutnant der L.P. Weller: „Knoth muß noch gelenkiger werden, er hat schon besser gespielt. Ellerbrock ließ sich zuviel mit dem Gegner ein und vernachläßigte dadurch seinen Nebenspieler; auch darf er ruhig mehr von seiner Schußkraft Gebrauch machen. Hoffentlich wird es im folgenden Spiel in Frauenstein besser klappen“. Und wie es klappte. Der PSV gewann 5:3 in Frauenstein und wurde letztlich Meister der Kreisklasse II.

Auch die Handballer machten auch sich aufmerksam. Wie der Leiter der Handballabteilung, Ltn. d. L.P. Prior mitteilt, wurden die beiden letzten Spiele gegen den Turnerbund und die Eintracht gewonnen. „In diesen Spielen lag allerdings die große Faschingszeit und es war von vornherein nicht viel von den Spielern zu erwarten. Diejenige Mannschaft, die die Festtage am besten überstand, sollte das Spiel gewinnen. In beiden Fällen war es unsere Mannschaft“.

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